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Der Oberste Gerichtshof wird keinen Fall hören, der Diskriminierung im öffentlichen Dienst in Georgia behauptet
Der Oberste Gerichtshof hat beschlossen, keinen Fall zu hören, der Diskriminierung im öffentlichen Dienst in Georgia behauptet. Ein Bundesberufungsgericht wies den Fall zurück, der von einem ehemaligen leitenden Staatsanwalt eingereicht wurde, der behauptet hatte, er sei wegen seiner Rasse diskriminiert worden.
Der Kläger argumentierte, dass er aufgrund seiner Rasse und seiner politischen Ansichten benachteiligt worden sei. Er behauptete, dass er aufgrund seines schwarzen Hintergrunds und seiner offenen Unterstützung der Republikaner benachteiligt worden sei.
Das Gericht wies den Fall jedoch zurück und entschied, dass der Kläger keine ausreichenden Beweise vorgelegt habe, um seine Behauptungen zu stützen. Der Fall wird nun nicht vor dem Obersten Gerichtshof verhandelt.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs hat gemischte Reaktionen hervorgerufen. Einige unterstützen die Entscheidung und argumentieren, dass der Kläger keine ausreichenden Beweise vorgelegt habe, um seine Behauptungen zu stützen. Andere hingegen kritisieren die Entscheidung und behaupten, dass die Gerichte den Fall genauer prüfen sollten.
Es bleibt abzuwarten, wie sich der Fall weiterentwickeln wird und ob ähnliche Fälle in Zukunft vor Gericht gebracht werden.